Mit der Ortsplanung stellt die Gemeinde Vitznau die Weichen, um ihre Standortqualitäten als Wohn- und Arbeitsgemeinde sowie als nachhaltige Tourismusdestination zu stärken und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. In diesem wichtigen Planungsprozess ist nun ein weiterer Meilenstein erreicht:
Gestützt auf die §§ 6, 13 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und § 6 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) kommt die Nutzungsplanung in die öffentliche
Auflage. Sie gibt allen Personen und Institutionen mit einem schutzwürdigen Interesse die Gelegenheit, innerhalb der Auflagefrist Einsprache zu erheben.
Die wichtigsten Ziele der Ortsplanungsrevision
Im Zentrum wird der Fokus auf eine qualitätsvolle Innenentwicklung gelegt: Die kleinteilige Bebauungsstruktur bleibt erhalten und gleichzeitig sollen öffentliche Freiräume aufgewertet werden. Entlang der Seestrasse werden neue gewerbliche Nutzungen zugelassen.
Hotelbetriebe an prominenter Lage sollen durch die Umzonung in die Tourismuszone für die nachfolgenden Generationen öffentlich zugänglich bleiben. Mit der Ausscheidung der Gewässerräume werden die strengeren Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung abgelöst. Zudem wird die kantonale Rückzonungsstrategie umgesetzt.
Öffentliche Mitwirkung und Vorprüfung des Kantons
Anfang 2021 hat die Nutzungsplanung die öffentliche Mitwirkung durchlaufen und ist entsprechend angepasst worden. Auch der Kanton hat das Dossier vorgeprüft. Er würdigt die von der Ortsplanungs-kommission erarbeiteten Instrumente als «gute, umfassende und zweckmässige Ortsplanungsrevision», die den kantonalen Vorgaben entspricht. Die Vorprüfung des Kantons belegt, dass Vitznau nach der Umsetzung der Rückzonungen nicht mehr als Rückzonungsgemeinde qualifiziert wird.
Einen Vorbehalt erhebt der Kanton bezüglich Unterschutzstellung der
neuen Naturobjekte in den nationalen Inventaren. Auch die Mitwirkungseingaben haben Anpassungen der Nutzungsplanung bewirkt: Unter anderem wird für Klein- und Anbauten eine separate Überbauungsziffer eingeführt und der Gewässerraum wird auf einigen Grundstücken entlang des Seeufers reduziert.
Wie geht es weiter?
Im Herbst 2021 wird der Gemeinderat wieder über den Stand der Ortsplanungsrevision berichten. Im Rahmen der Urnenabstimmung
vom 13. Februar 2022 soll die Revision der Richt- und
Nutzungsplanung der Stimmbevölkerung Vitznaus zum Beschluss vorgelegt werden.
Der Gemeinderat Vitznau dankt allen Interessierten und Beteiligten herzlich für ihren Beitrag zu einer umfassenden, breit abgestützten Ortsplanungsrevision.
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