top of page

Beschwerde verzögert weiterhin die Rechtskraft der Ortsplanungsrevision


Wie bereits früher orientiert, hat der Luzerner Regierungsrat die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Vitznau am 28. Februar 2023 genehmigt.

Innert der Beschwerdefrist wurde gegen den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht erhoben. Diese betrifft insbesondere das Rückzonungsgebiet Schwanden.


Bis zum Entscheid des Kantonsgerichts, ob von der Beschwerde auch weitere Teile der Nutzungsplanungsrevision betroffen sind, kann die Ortsplanungsrevision nicht in Rechtskraft erwachsen. Auch der in der Gesetzessammlung des Kantons Luzern veröffentlichte SRL Nr. 736a - Beschluss über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht (Publikation im Kantonsblatt Nr. 299 / 2023, S. 329 f.) erweckt fälschlicherweise den Anschein die Ortsplanungsrevision sei in Kraft und die gemeindeweise in Kraft zu setzenden Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes seien in Vitznau ebenfalls anwendbar. Das Kantonsgericht hat jedoch die Rechtskraft festzulegen. Die Gemeinde wird Baugesuche bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin nach altem Recht sowie nach neuer Nutzungsplanung prüfen müssen.


Zeithorizont Rechtskraft

Das Kantonsgericht macht leider keine verbindlichen Aussagen, bis wann mit einem Entscheid zu rechnen ist. Auch der anschliessende Weiterzug des Entscheids bis vor Bundesgericht ist offen. Der Gemeinderat ergreift alle rechtlich möglichen Mittel, um eine Beschleunigung des Verfahrens herbeizurufen.

317 Ansichten
bottom of page