Die Ortsplanung von Vitznau bestimmt unser Leben mit. Sie gibt vor, wo wir arbeiten, wohnen, einkaufen und unseren Freizeitaktivitäten nachgehen. Planerisch legt sie fest, wo, was, wie hoch gebaut wird und wo nicht – womit Freiraum und Grünflächen geschützt werden. Gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz sind die Gemeinden verpflichtet rund alle 15 Jahre ihre Ortsplanung zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Raum ist ein kostbares Gut, zu dessen verantwortungsbewusstem Umgang das revidierte Raumplanungsgesetz verpflichtet. Unser Ziel ist ein nachhaltiges Vorgehen mit Siedlungsentwicklung «nach innen». Das heisst: Wir wollen bereits genutzten Platz noch besser nutzen, bevor auf unbebaute Flächen ausgewichen wird. Gleichzeitig sollen baukulturelle Vielfalt, Aussenräume, Bevölkerungs- und Unternehmensstruktur erhalten bleiben und an Qualität gewinnen.
Terminübersicht
Für den Ablauf der Planungsarbeiten gelten sowohl für den Gemeinderat als auch für die Ortsplanungskommission zwei verbindliche Fristen:
Die Regelung der Rückzonungsflächen gemäss kantonaler Planungszone, welche im Frühling 2020 bzw. 2021 ablaufen wird und
die Umsetzung der Ortsplanung nach den Vorgaben des kantonalen Planungs- und Baugesetzes bis spätestens 31. Dezember 2023 (Systemwechsel von der Ausnützungsziffer zur Überbauungsziffer).
Wie können Sie mitwirken?
Von der Ortsplanungsrevision ist ausnahmslos jeder betroffen. Deshalb will die Gemeinde Vitznau dieses Projekt mit ihrer Bevölkerung gemeinsam angehen und stellt Mitwirkung sowie Information in den Vordergrund. Bereits während der Bearbeitungszeit haben alle die Möglichkeit, über öffentliche Veranstaltungen und weitere Anlässe mitzuwirken.
Zu den geplanten Massnahmen und den räumlichen Veränderungsprozessen werden möglichst einfache und verständliche Dokumentationen erstellt und via Website und Wochenzeitung veröffentlicht. Dabei stehen wir auch in engem Kontakt und Austausch mit den zuständigen Stellen beim Kanton Luzern.
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