Übersicht über die Gefährdungssituation
Auf der Grundlage der Bundesgesetze über den Wasserbau und den Wald sind die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, Rutschungen sowie Sturzprozesse zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Die Umsetzung des Integralen Schutzkonzeptes der Vitznauer Bäche (ISK) wird sich weiter hinauszögern, da der Bund die vom Kanton erarbeiteten Vorprojekte weitgehend abgelehnt hat. Das heisst, wir haben bei der Ortsplanungsrevision von der bisherigen Gefahrenkarte (2012) auszugehen.
Die Gefahrenkarte gibt eine detaillierte Übersicht über die Gefährdungssituation in fünf Gefahrenstufen:
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rot: erhebliche Gefährdung
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blau: mittlere Gefährdung
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gelb: geringe Gefährdung
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gelb-weiss gestreift: Restgefährdung
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weiss: keine oder vernachlässigbare Gefährdung