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Nutzungsplanung
Botschaft zur Urnenabstimmung vom 13.2.2022.png

Bestandteile der Ortsplanungsrevision

 

Gemäss § 22 Abs. 2 lit. e Gemeindeordnung erfolgen der Erlass und die Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements über die Urnenabstimmung. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 14. Dezember 2021 die Gesamtrevision der Nutzungsplanung für die Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 verabschiedet.

 

Folgende Akten und Unterlagen zur Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 sind ab Freitag, 21. Januar 2022, in der Gemeindekanzlei Vitznau sowie auf www.ortsplanung-vitznau.ch einsehbar:

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