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Deutliches Ja zum Siedlungsleitbild


Die Stimmberechtigten von Vitznau haben am 28.6.2020 dem Siedlungsleitbild 2050 der Gemeinde Vitznau zugestimmt. Bei einer Stimmbeteiligung von 49,6 % wurde dem Siedlungsleitbild 2050 mit einem Ja-Anteil von 68,5 % deutlich die Zustimmung zugesichert. Der Gemeinderat dankt den Stimmberechtigten für die Unterstützung und das geschenkte Vertrauen.


Zustimmung zum Siedlungsleitbild – Umsetzung Nutzungsplanung

Mit dem Siedlungsleitbild 2050 und dem dazu gehörenden Plan erhalten der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission ein verbindliches Planungsinstrument. Das Leitbild und der Plan bilden die Grundlage und Voraussetzung für eine bedarfsgerechte kurz-, mittel- und langfristige Bauzonen- bzw. Gemeindeentwicklung. Es bildet somit die zentrale Grundlage für die zweite Phase der Gesamtrevision der Ortsplanung: die Richt- und Nutzungsplanung (Zonenplan, Bau- und Zonenreglement, Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan).


Wie geht es weiter?

Mit der Zustimmung zum Siedlungsleitbild 2050 wird die Ortsplanungskommission nun den Einstieg in die zweite Phase der Gesamtrevision starten. Empfehlungen und Vorgaben im Siedlungsleitbild aber auch übergeordnete Auflagen bilden Schwerpunkte für die Nutzungsplanung (wie Rückzonungen, Anpassung BZR an kantonales Recht, Ausscheidung Gewässerraum, Definition der Naturschutzzonen, Ausscheidung von Verkehrszonen). Der Gemeinderat wird die Bevölkerung über den zweiten Planungsprozess periodisch informieren. Die Rückzonungen als Teil der Gesamtrevision der Ortsplanung müssen spätestens im Frühling 2021 öffentlich aufgelegt werden, ansonsten die kantonale Planungszone verwirken wird.

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