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Warum machen wir eine Ortsplanung

Warum muss Vitznau Ortsplanung regelmässig überprüfen und revidieren?


Die Ortsplanung von Vitznau bestimmt unser Leben mit. Sie gibt vor, wo wir arbeiten, wohnen, einkaufen und unseren Freizeitaktivitäten nachgehen. Planerisch legt sie fest, wo, was, wie hoch gebaut wird und wo nicht – womit Freiraum und Grünflächen geschützt werden. Gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz sind die Gemeinden verpflichtet rund alle 15 Jahre ihre Ortsplanung zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die letzte Zonenplanrevision in Vitznau liegt inzwischen über 20 Jahre zurück.

Ziel der Ortsplanrevision
Einbezug der Bevölkerung

Die Ortsplanungsrevision entsteht unter breitem Einbezug der Bevölkerung. Insbesondere zum Siedlungsleitbild wurden Varianten erarbeitet und allen Interessierten vorgelegt.

Workshops

Die Frage «lieber so oder so?» führt zu konstruktiveren Dialogen als die Frage «ja oder nein?». Während des ganzen Planungsprozesses gilt: Wir gehen auf Fragen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger ein. Eine 14-köpfige, breit aufgestellte Ortsplanungskommission begleitet die Ortsplanung. Die Stossrichtungen des Siedlungsleitbildes (SLB) wurden am 18. Mai 2019 im öffentlichen Workshop «Gemeindeentwicklung» zur Diskussion gestellt. Am 19. Oktober 2019 fand der zweite öffentliche Workshop «Fokus Ortsteile» statt.

 

Mitwirkungs-Auflage zum Siedlungsleitbild

Die öffentliche Informations-Veranstaltung vom Montagabend, 27. Januar 2020  bildete den Startschuss für die öffentliche Auflage des Siedlungsleitbildes. Einwohnerinnen und Einwohnern und allen weiteren Interessierten hatten vom 27. Januar bis 2. März 2020 die Möglichkeit zum Siedlungsleitbild 2050 schriftlich Stellung zu nehmen. Im Anschluss an die Mitwirkung hat die Ortsplanungskommission die Eingaben geprüft und den Entwurf entsprechend überarbeiten lassen. 

Urnenabstimmung zum Siedlungsleitbild 

Die Stimmberechtigten von Vitznau haben am 28.6.2020 dem Siedlungsleitbild 2050 der Gemeinde Vitznau zugestimmt. Bei einer Stimmbeteiligung von 49,6 % wurde dem Siedlungsleitbild mit einem Ja-Anteil von 68,5 % deutlich die Zustimmung zugesichert. 

Mitwirkungs-Auflage zur Nutzungsplanung und zum Erschliessungsrichtplan

Während der öffentlichen Mitwirkung vom 11. Ja­nuar bis 10. Februar 2021 gingen beim Gemeinderat 20 Eingaben zur Nutzungsplanung und 5 Eingaben zum Erschliessungsrichtplan ein. Insgesamt 7 Eingaben betreffen beide Planungsinstrumente. Die Eingaben stammen mehrheitlich von Privatpersonen und Unternehmen sowie von einer politischen Partei. Auch vier Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzverbände sind vertreten.

Öffentliche Auflage 

Vom 3. Mai bis 1. Juni 2021 wurde die Nutzungsplanung öffentlich aufgelegt. 

Von den insgesamt 39 Einsprachen konnten 14 Anliegen bereits im Vorfeld der Abstimmung bereinigt werden. Die verbleibenden Einsprachen werden von der Ortsplanungskommission und dem Gemeinderat zur Abweisung empfohlen. Die Gesamtrevision Nutzungsplanung liegt nun zur Abstimmung bereit. 

Gemeinde Vitznau sagt deutlich Ja zur Gesamtrevision Ortsplanung

Am Sonntag, 13. Februar 2022 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Vitznau über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung entschieden. Mit der revidierten Nutzungsplanung, den Rückzonungen sowie der Aufhebung des Bebauungsplans Dorfkerns wurden alle kommunalen Vorlagen deutlich angenommen.

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