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Bis auf weiteres gilt die bestehende Gefahrenkarte (2012).


Die Umsetzung des Integralen Schutzkonzeptes der Vitznauer Bäche (ISK) wird sich weiter hinauszögern, da der Bund die vom Kanton erarbeiteten Vorprojekte weitgehend abgelehnt hat. Das heisst, wir haben bei der Ortsplanungsrevision von der bisherigen Gefahrenkarte (2012) auszugehen.
 

Die Gefahrenkarte 2012 zeigt auf, welche Gebiete im Kanton durch mögliche Hochwassergefahren, Rutschungen, Sturzprozesse und Lawinen bedroht sind. Das von Kanton und Gemeinde erarbeite ISK setzt die Gefahrenkarte konkret um. Der Kanton hat in diesem Rahmen bereits für vier Bäche Vorprojekte mit Schutzmassnahmen erarbeitet. Nun haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) praktisch zu allen vom Kanton geplanten Projekten grosse Vorbehalte angemeldet.

 

Der Kanton wird deshalb in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine Überarbeitung resp. Redimensionierung der Vorprojekte für die vier Bäche vornehmen. Der Projektumfang und damit auch die Kosten werden voraussichtlich drastisch reduziert. Die Gemeinde muss jedoch damit leben, dass grosse Gebiete innerhalb der Gefahrenzonen verbleiben und nicht bebaut oder verdichtet werden dürfen.


Innenentwicklung versus Gefahrenzonen

 

Rote Gefahrenzone:

 

Eine Einschränkung der baulichen Nutzung (gegenüber der nach BZR zulässigen Nutzung) besteht nur innerhalb der roten Gefahrenstufe (erhebliche Gefährdung). Hier besteht grundsätzlich ein Bauverbot. Bestehende Bauten haben eine Bestandesgarantie; die Nutzung darf aber nicht intensiviert werden (also ist keine Innenverdichtung zulässig). Innerhalb der roten Gefahrenzonen sind unüberbaute Parzellen grundsätzlich auszuzonen. Es ist auch zulässig, diese Parzellen in eine Grünzone umzuzonen, da damit ja eine bauliche Nutzung auch ausgeschlossen wird.

 

Blaue und gelbe Gefahrenzonen:

 

In den blauen und gelben Gefahrenzonen ist die gemäss BZR zulässige Nutzung grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Schutzmassnahmen gegen die Naturgefahren ausgewiesen werden. Eine Innenverdichtung ist somit grundsätzlich möglich. Auch eine Erhöhung der baulichen Dichte ist – bei Erfüllen der Auflagen zur Gefahrenvorsorge – möglich. 

Bildschirmfoto 2019-04-29 um 17.39.40.pn

Geschieberückhaltebecken am Kegelhals des Altdorfbachs mit vorgeschalteter Stahlkonstruktion.

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