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Festlegung der Gewässerräume

In der laufenden Ortsplanungsrevision ist auch der Gewässerraum zu bestimmen. Er wird im Zonenplan Siedlung und Landschaft als überlagerte Schutzzone ausgewiesen. 

Am 1.1.2011 ist in der Schweiz das revidierte Gewässerschutzgesetz in Kraft getreten. Mit dieser Änderung werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf oberirdischer Gewässer festzulegen. Der Kanton Luzern hat diese Pflicht an die Gemeinden delegiert: Sämtliche Gewässerräume sind im Rahmen der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich umzusetzen. Ziele sind der Schutz vor Hochwasser und der Erhalt der Biodiversität. 

Richtlinien "Der Gewässerraum im Kanton Luzern" (1.3.2012)

Gewässerraum - Kanton Luzern

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