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Verkehrsrichtplan
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Verkehrsrichtplan

 

Während die Gemeinde weiterhin auf einen Entscheid des Kantonsgerichts zur Rechtswirkung der revidierten Ortsplanung wartet, geht sie mit dem Verkehrsrichtplan einen nächsten wichtigen Schritt, um die Ziele ihres Siedlungsleitbilds 2050 umzusetzen.

 

Der Verkehrsrichtplan steht auf solider Basis

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision aktualisiert die Gemeinde Vitznau ihren Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan aus dem Jahr 2014. Der Erschliessungsplan wurde bereits mit der revidierten Nutzungsplanung angepasst und genehmigt. Nun ist auch der Verkehrsrichtplan überarbeitet. Wichtige Grundlage dafür ist das Siedlungsleitbild 2050, zu dem sich die Vitznauerinnen und Vitznauer am 28. Juni 2020 mit einem deutlichen Ja bekannt haben. Der Verkehrsrichtplan konkretisiert die im Leitbild enthaltenen Ziele nun behördenverbindlich und nennt Massnahmen zu ihrer Umsetzung. 

 

Die Mitwirkungen erfolgen schriftlich. Die Planungsdossiers sind ab dem 1. bis 30. November 2023 auf www.ortsplanung-vitznau.ch oder zu den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Vitznau einsehbar. Ihre Mitwirkungseingabe können Sie elektronisch via E-Mail (gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch) oder per Post bei der Gemeindeverwaltung einreichen: Gemeinde Vitznau, Dorfplatz 6, 6354 Vitznau.

 

Die wichtigsten Themen des Verkehrsrichtplans

Mit dem Verkehrsrichtplan werden die wichtigsten Themen der Verkehrsentwicklung angegangen und im Sinn einer Gesamtschau koordiniert.

 

  • Aufwertung Seestrasse: Mit der laufenden Entwicklung der Siedlung entlang der Kantonsstrassen ändern sich die Ansprüche an den Strassenraum. Dessen Dimensionierung, die Erschliessung der ersten Bautiefe und insbesondere die Infrastrukturen für den Fuss- und Veloverkehr sind abgestimmt auf die kommunalen Vorhaben. Im Zentrumsbereich senkt ein reduziertes Tempo die Lärmbelastung und erhöht gleichzeitig die Sicherheit auf dem unübersichtlichen Streckenabschnitt.

  • Transformation Zentrum Vitznau: Um das Dorfzentrum langfristig aufzuwerten und zu stärken, setzen verkehrliche Massnahmen an unterschiedlichen Stellen an: Verkehrsberuhigte Begegnungsräume fördern das Zusammenkommen, Auto- und Velostellplätze in der nötigen Zahl und am richtigen Ort lassen Raum für Nutzungen, die das Dorfleben fördern und Gäste anziehen. Über allem steht eine hochwertige, situationsgerechte Strassenraumgestaltung.

  • Verkehrsberuhigung auf Gemeindetrassen: Auf Gemeindestrassen hat das Sicherheits- und Wohlempfinden insbesondere schwächerer Verkehrsteilnehmender – beispielsweise älterer Menschen und Schulkinder – hohe Priorität. Abgestimmt auf die Geschwindigkeit, die im Zentrumsbereich auf der Seestrasse erlaubt ist, wird das Tempo auf den Quartierstrassen reduziert. So steigt die Aufenthaltsund Wohnqualität in Vitznau.

  • Parkierung: Ein Parkierungskonzept soll künftig dabei helfen, Konflikte zwischen der Vitznauer Bevölkerung und dem Tourismus zu entschärfen. Neben einer fairen Preispolitik bei der Bewirtschaftung bestehender Parkplätze geht es auch darum, neue Carparkierungsorte zu definieren und die Anzahl der Parkplätze auf dem Dorfplatz zu reduzieren. Neu stellt die Gesuchspflicht für eine Notparkierung bei Veranstaltungen u.Ä. an den definierten Orten (z.B. Schulhausplatz) sicher, dass diese zweckgemäss angewandt wird.

  • Veloverkehr: Topografie und enge Platzverhältnisse sind schwierige Voraussetzung für den Veloverkehr in der Gemeinde. Sichere Routen, insbesondere entlang der Seestrasse, und ausreichend Abstellplätze im Zentrum und an vielbesuchten Einrichtungen steigern die Attraktivität des Veloverkehrs. Lademöglichkeiten an wichtigen Stationen tragen der zunehmenden Nutzung von E-Bikes Rechnung.

  • Unterhalt und Aufwertung Seezugänge: Die Seezugänge sind kürzlich aufgewertet worden. Nun gilt es, die Zugänge zu sichern, laufend zu unterhalten und nach Bedarf aufzuwerten.

Tempo 30 auf Gemeindestrassen

 

Der Gemeinderat Vitznau plant auf den Gemeindestrassen in Vitznau die Einführung von Tempo 30. Damit werden die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten den örtlichen Gegebenheiten von Vitznau angepasst, Sicherheitsdefizite behoben und die Grundlage zur Einführung von Tempo 30 auf der Seestrasse geschaffen. Die signalisationsrechtliche Anordnung und Umsetzung erfolgt unter Mitwirkung der Bevölkerung von Vitznau.
Vor der signalisationsrechtlichen Anordnung und Umsetzung erhält die Bevölkerung von Vitznau die Möglichkeit zur Mitwirkung.

 

Die Mitwirkungen erfolgen schriftlich. Die Planungsdossiers sind ab dem 1. bis 30. November 2023 auf www.ortsplanung-vitznau.ch oder zu den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Vitznau einsehbar. Ihre Mitwirkungseingabe können Sie elektronisch via E-Mail (gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch) oder per Post bei der Gemeindeverwaltung einreichen: Gemeinde Vitznau, Dorfplatz 6, 6354 Vitznau.
 

Nach Behandlung der Stellungnahmen und der anschliessenden Anordnung im Kantonsblatt werden die Tempo 30-Zonen umgesetzt. Die wichtigsten Änderungen sind im Folgenden zusammengefasst.

 

Grundsätzlicher Rechtsvortritt in Tempo 30-Zonen
Um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, erfolgt die Vortrittsregelung in Tempo 30-Zonen grundsätzlich mit Rechtsvortritt. Dazu wird die bestehende Trottoirüberfahrt beim Knoten Bühl- / Oberdorfstrasse in einen rechtsvortrittgeregelten Knoten umgebaut. Zur Verdeutlichung der Vortrittsregelung wird zudem bei Knoten mit Rechtsvortritt die Markierung „Rechtsvortritt“ angebracht. 

 

Einengungen statt Fussgängerstreifen

In Tempo 30-Zonen sind Fussgängerstreifen nicht zulässig und die Strassen können an beliebiger Stelle gequert werden. Der Fussgängerstreifen zwischen Dorfplatz und Kirche wird daher aufgehoben. Damit die Querungsstelle insbesondere für Kinder weiterhin sichtbar ist, wird als Alternative ein sogenannter Horizontalversatz erstellt: Das Trottoir wird an dieser Stelle verbreitert, die Fahrbahn also eingeengt. Ein weiterer Horizontalversatz ist auch beim Schulhausausgang auf Seite Zihlstrasse geplant. Mit einem Horizontalversatz kann die Sicherheit beim Queren der Strasse insgesamt erhöht werden, indem die Geschwindigkeit im Bereich der Querungsstelle reduziert und die Querungsdistanz verkürzt
wird.


Besonderes Augenmerk auf die Sicherheit beim Schulhaus
Um die Sicherheit im Umfeld des Schulhauses weiter zu erhöhen und um die optische Unterscheidung zwischen Begegnungszone (Fussgänger haben Vortritt) und Tempo 30-Zone (Fussgänger haben keinen Vortritt) zu verdeutlichen, werden auf dem Rigiweg farbige Punkte aufgemalt. Dies ist ein verstärkter Hinweis auf die Anwesenheit von Schulkindern und die Vortrittsberechtigung des Fussverkehrs. Zusätzlich wird zur Erhöhung der Sicherheit die Zufahrt über den Rigiweg, mit Ausnahme von Zubringerdienst, für den motorisierten Verkehr eingeschränkt.


Fundierte Basis für eine gesamtheitliche Regelung
Zwischen Dezember 2021 und März 2023 hat ein externes Verkehrsplanungsbüro die notwendigen Grundlagen erarbeitet. In einem ersten Schritt wurde das Gemeindegebiet analysiert und die Zoneneinteilung im Rahmen eines Geschwindigkeitskonzepts festgehalten. Anschliessend wurden an mehreren Standorten die Geschwindigkeiten gemessen und darauf aufbauend die notwendigen Massnahmen definiert. Das vorliegende Geschwindigkeitsniveau ist bereits im bestehenden Zustand tief. Entsprechend beschränken sich die Massnahmen auf Markierungen und Signalisationen. Bauliche Massnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion sind nicht notwendig.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der flächendeckenden Realisierung von Tempo 30 auf dem Gemeindestrassennetz ein einheitliches und dem Ausbaugrad der Strassen entsprechendes Geschwindigkeitsregime geschaffen und so die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auch künftig sichergestellt werden kann.

 


 

Wie es weitergeht

 

Die Mitwirkungen erfolgen schriftlich. Die Planungsdossiers sind ab dem 1. bis 30. November 2023 auf www.ortsplanung-vitznau.ch oder zu den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Vitznau einsehbar. Ihre Mitwirkungseingabe können Sie elektronisch via E-Mail (gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch) oder per Post bei der Gemeindeverwaltung einreichen: Gemeinde Vitznau, Dorfplatz 6, 6354 Vitznau.

 

Im Anschluss an die öffentliche Mitwirkung werden die Mitwirkungseingaben ausgewertet und der Verkehrsrichtplan wird entsprechend überarbeitet. Der Mitwirkungsbericht fasst die Eingaben zusammen und enthält Begründungen für ihre Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung bei der Richtplananpassung. Vorbehaltlich des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses erhält der Regierungsrat den Verkehrsrichtplan voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 zur Genehmigung.

Tempo 30
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