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Verkehrsrichtplan
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Verkehrsrichtplan

 

Während die Gemeinde weiterhin auf einen Entscheid des Kantonsgerichts zur Rechtswirkung der revidierten Ortsplanung wartet, geht sie mit dem Verkehrsrichtplan einen nächsten wichtigen Schritt, um die Ziele ihres Siedlungsleitbilds 2050 umzusetzen.

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Im Rahmen der Ortsplanungsrevision aktualisiert die Gemeinde Vitznau ihren Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan aus dem Jahr 2014. Der Erschliessungsplan wurde bereits mit der revidierten Nutzungsplanung angepasst und genehmigt. Nun ist auch der Verkehrsrichtplan überarbeitet. Wichtige Grundlage dafür ist das Siedlungsleitbild 2050, zu dem sich die Vitznauerinnen und Vitznauer am 28. Juni 2020 mit einem deutlichen Ja bekannt haben. Der Verkehrsrichtplan konkretisiert die im Leitbild enthaltenen Ziele nun behördenverbindlich und nennt Massnahmen zu ihrer Umsetzung. 

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Öffentliche Auflage Verkehrsrichtplan Gemeinde Vitznau

Im Sinn von § 13 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird der Bericht des Verkehrsrichtplanes öffentlich aufgelegt (Auflage mit Äusserungsmöglichkeit):

 

Auflagezeit: 6. Januar bis 4. Februar 2025

 

Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 13 PBG mit Äusserungsmöglichkeit ist:

  • Bericht Verkehrsrichtplan (behördenverbindlich)

 

Weitere orientierende Unterlagen sind:

  • Teilplan motorisierter Individualverkehr (MIV)

  • Teilplan öffentlicher Verkehr (öV)

  • Teilplan Radverkehr (VV)

  • Teilplan Fussverkehr (FV)

  • Vorprüfungsbericht des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes (BUWD)zum Verkehrsrichtplan vom 21. Oktober 2024

 

Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Vitznau öffentlich auf.

 

Gemäss § 13 Absatz 3 PBG können sich Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gebiete zum Verkehrsrichtplan äussern. Meinungsäusserungen zum Verkehrsrichtplan sind bis spätestens am 4. Februar 2025 schriftlich an den Gemeinderat Vitznau, Dorfplatz 6, 6354 Vitznau, oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch einzureichen. Einsprachen sind hingegen nicht möglich.

 

Die wichtigsten Themen des Verkehrsrichtplans

Mit dem Verkehrsrichtplan werden die wichtigsten Themen der Verkehrsentwicklung angegangen und im Sinn einer Gesamtschau koordiniert.

 

  • Aufwertung Seestrasse: Mit der laufenden Entwicklung der Siedlung entlang der Kantonsstrassen ändern sich die Ansprüche an den Strassenraum. Dessen Dimensionierung, die Erschliessung der ersten Bautiefe und insbesondere die Infrastrukturen für den Fuss- und Veloverkehr sind abgestimmt auf die kommunalen Vorhaben. Im Zentrumsbereich senkt ein reduziertes Tempo die Lärmbelastung und erhöht gleichzeitig die Sicherheit auf dem unübersichtlichen Streckenabschnitt.

  • Transformation Zentrum Vitznau: Um das Dorfzentrum langfristig aufzuwerten und zu stärken, setzen verkehrliche Massnahmen an unterschiedlichen Stellen an: Verkehrsberuhigte Begegnungsräume fördern das Zusammenkommen, Auto- und Velostellplätze in der nötigen Zahl und am richtigen Ort lassen Raum für Nutzungen, die das Dorfleben fördern und Gäste anziehen. Über allem steht eine hochwertige, situationsgerechte Strassenraumgestaltung.

  • Verkehrsberuhigung auf Gemeindetrassen: Auf Gemeindestrassen hat das Sicherheits- und Wohlempfinden insbesondere schwächerer Verkehrsteilnehmender – beispielsweise älterer Menschen und Schulkinder – hohe Priorität. Abgestimmt auf die Geschwindigkeit, die im Zentrumsbereich auf der Seestrasse erlaubt ist, wird das Tempo auf den Quartierstrassen reduziert. So steigt die Aufenthaltsund Wohnqualität in Vitznau.

  • Parkierung: Ein Parkierungskonzept soll künftig dabei helfen, Konflikte zwischen der Vitznauer Bevölkerung und dem Tourismus zu entschärfen. Neben einer fairen Preispolitik bei der Bewirtschaftung bestehender Parkplätze geht es auch darum, neue Carparkierungsorte zu definieren und die Anzahl der Parkplätze auf dem Dorfplatz zu reduzieren. Neu stellt die Gesuchspflicht für eine Notparkierung bei Veranstaltungen u.Ä. an den definierten Orten (z.B. Schulhausplatz) sicher, dass diese zweckgemäss angewandt wird.

  • Veloverkehr: Topografie und enge Platzverhältnisse sind schwierige Voraussetzung für den Veloverkehr in der Gemeinde. Sichere Routen, insbesondere entlang der Seestrasse, und ausreichend Abstellplätze im Zentrum und an vielbesuchten Einrichtungen steigern die Attraktivität des Veloverkehrs. Lademöglichkeiten an wichtigen Stationen tragen der zunehmenden Nutzung von E-Bikes Rechnung.

  • Unterhalt und Aufwertung Seezugänge: Die Seezugänge sind kürzlich aufgewertet worden. Nun gilt es, die Zugänge zu sichern, laufend zu unterhalten und nach Bedarf aufzuwerten.

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Tempo 30
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