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Das Siedlungsleitbild 2050 kommt an die Urne

Urnenabstimmung vom 28. Juni 2020 ersetzt die Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2020

Der Gemeinderat hat mit Unterstützung der Ortsplanungskommission die Eingaben aus der öffentlichen Mitwirkung zum Siedlungsleitbild 2050 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Er empfiehlt den Stimmberechtigten von Vitznau das Siedlungsleitbild zur zustimmenden Kenntnisnahme an der Urnenabstimmung vom 28. Juni 2020.


Neben der Kenntnisnahme des Siedlungsleitbildes 2050 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auch über den Jahresbericht 2019 mit Rechnungsablage befinden. Die Abstimmungsunterlagen mit den entsprechenden Botschaften werden nun aufbereitet und den Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor der Urnenabstimmung zugestellt.


Anpassungen des Siedlungsleitbildes aufgrund der öffentlichen Mitwirkung

Der Gemeinderat hat mit Unterstützung der Ortsplanungskommission die 25 schriftlichen Eingaben aus der öffentlichen Mitwirkung zum Siedlungsleitbild sorgfältig geprüft, einen Mitwirkungsbericht verfasst und das Siedlungsleitbild 2050 entsprechend angepasst. Anklang fand insbesondere die Aufwertung des Dorfzentrums und der Seestrasse. Aber auch Skepsis und Befürchtungen wurden geäussert. Die Mitwirkungseingaben führten insbesondere zu folgenden Präzisierungen und Änderungen:


Seesteg und Naturschutzzonen

Mehrere Mitwirkende befürchten, dass die Idee eines Seestegs und die vorgesehene Erweiterung der Seepromenade das Landschafts- und Dorfbild sowie die Eigentumsrechte der Seeanstösser stark beeinträchtigen würden. Dies entspricht aber weder dem Sinn des Siedlungsleitbildes noch den Absichten des Gemeinderats. Verbesserungen beim Seezugang müssen einvernehmlich erfolgen und es wird präzisiert, dass die Umsetzung der seenahen Entwicklung mit einer aktiven Bodenpolitik erfolgt. Zudem sollen bestehende gemeindeeigene Seezugänge zwischen Brougierpark und altem Strandbad aufgewertet und besser zugänglich werden.


Zu Diskussionen Anlass gaben weiter die Naturschutzzonen. Präzisiert wird deshalb, dass eine Ausweitung der bestehenden Naturschutzzonen nicht vorgesehen ist. Sollte sich dennoch eine Anpassung in Einzelfällen als wünschenswert erweisen, wird sie nur unter Einwilligung des betroffenen Grundeigentümers bzw. Bewirtschafters erfolgen. Übergeordnete Aufgaben im Bereich der Naturschutzbestimmungen bleiben vorbehalten.


Kantonale Rückzonungsstrategie

Mit der geplanten Rückzonung beabsichtigt der Kanton die Ausdehnung des Siedlungsgebiets zu beschränken und damit den Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes zu genügen. Der Bau weiterer Wohnhäuser soll künftig ausschliesslich innerhalb einer klar definierten Siedlungsbegrenzungslinie stattfinden. Die Gebiete ausserhalb dieser Linie sollen erhalten, aber nicht weiter ausgebaut werden. In der Gemeinde Vitznau sind überbaute und nicht überbaute Grundstücke von der Rückzonungsstrategie des Kantons betroffen. Die vom Kanton definierten und mit einer Planungszone belegten Rückzonungsflächen wurden aufgrund diverser Kriterien bestimmt und auf ein Minimum beschränkt. Nur durch eine vollumfängliche Rückzonung der ausgeschiedenen Flächen erfüllt die Gemeinde Vitznau die verschärften Vorgaben des Raumplanungsgesetzes und erlangt dadurch wieder Handlungsfähigkeit. Andernfalls, besteht die Gefahr, dass Vitznau über keine raumplanungskonforme Ortsplanung verfügt, was sämtliche Bauprojekte über mehrere Jahre hinweg blockieren könnte. Falls notwendig, kann der Regierungsrat im äussersten Fall auch auf Kosten der Gemeinde einen kantonalen Nutzungsplan erlassen; die Gemeinde hätte dabei aber nur noch minimale Einflussmöglichkeiten.


Zeithorizont Siedlungsleitbild 2035 oder 2050

Für die Nutzungsplanung (Zonenplan, Bau- und Zonenreglement) und die Dimensionierung der Bauzonen gilt ein Zeithorizont von 15 Jahren (d.h. bis 2035). Das Siedlungsleitbild (SLB) hingegen zeigt die langfristig gewünschte räumliche Entwicklung der Gemeinde auf und wird darum bewusst auf einen längeren Zeithorizont als die Nutzungsplanung ausgerichtet. Die nachfolgenden Generationen werden durch den langfristigen Zeithorizont nicht eingeschränkt, d.h. das SLB wird bei Bedarf an veränderte Umstände und Rahmenbedingungen angepasst.


Neue Mitglieder in der Ortsplanungskommission

In der Ortsplanungskommission konnte die Vakanz nach dem Austritt von drei Mitgliedern besetzt werden. Der Ausschuss der Ortsplanungskommission hat sich mit vier interessierten jungen Vitznauern getroffen, die sich für eine Mitwirkung interessierten. Auf Vorschlag der Ortsplanungskommission hat der Gemeinderat am 21. April 2020 Kaspar Michel, Unterwilenstrasse 26, Julian Zimmermann, Sonnhalde/Seestrasse 37 und Marion Zimmermann, Wilenstrasse 45 als neue Mitglieder gewählt. Die Ortsplanungskommission erachtet es als wichtig, dass damit nun auch die jungen Vitznauerinnen und Vitznauer in ihren Reihen vertreten sind, und freut sich auf die künftige Zusammenarbeit! Ivana Calovic, Bruno Ringeisen und Pierre Villars, die als Mitglieder der Ortsplanungskommission demissioniert haben, wird für ihren Einsatz bestens gedankt.

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