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Freigabe zur Vorprüfung und Mitwirkung


Am 17. November 2020 hat der Gemeinderat das Dossier der Ortsplanungsrevision auf Antrag der Ortsplanungskommission für die kantonale Vorprüfung und die öffentliche Mitwirkungsauflage freigegeben. Der Gemeinderat erwartet den kantonalen Vorprüfungsbericht im Verlauf des Monats März 2021.


Wichtigste Themen der Ortsplanungsrevision 2021


Qualitätsorientierte Innenentwicklung

Interessen aus den Bereichen Siedlung, Infrastruktur, Mobilität, Natur und Landschaft müssen in ein Gleichgewicht gebracht werden, um unseren Lebensraum optimal gestalten zu können. "Optimal" bedeutet: vorausschauend, nachhaltig und möglichst allen Bedürfnissen gerecht werden, was zugegebenermassen nicht einfach ist. Die Innenentwicklung steht dabei im Fokus der Gesamtrevision. Sie soll gemäss Siedlungsleitbild 2050 (SLB) im Dorf stattfinden, denn dieses übernimmt Zentrumsfunktionen für die gesamte Gemeinde − hier finden sich auch die wichtigsten Infrastrukturen: Schule, Einkauf, öffentlicher Verkehr und Restaurants/Hotels. Die Innenentwicklung wurde gemäss Handlungsagenda des SLB in der Revision der Nutzungsplanung konkretisiert. Im Vordergrund steht nicht die Erhöhung der baulichen Ausnützung, sondern die qualitätsorientierte Weiterentwicklung im Bestand und die Förderung der Vielfalt, der Attraktivität sowie der Lebendigkeit des Ortskerns. Ein wichtiges Ziel ist, den ländlichen und dörflichen Charakter Vitznaus zu bewahren.


Tourismus und Gewerbe

Die Ortsplanungsrevision zielt darauf ab, wichtige touristische Betriebe und Anlagen zu erhalten und ihre Weiterentwicklung zu sichern. In diesem Sinn wird die Tourismuszone aktualisiert (ehemals Kur- und Sportzone). Verschiedene Hotelbetriebe im Dorfzentrum werden in die Tourismuszone umgezont. Sie bleiben so den nachfolgenden Generationen als öffentlich zugängliche Nutzungen erhalten. Wichtige kommunale Kultur- und Naturobjekte sollen einem sanften Tourismus zugutekommen. Gewerbliche und öffentliche Nutzungen sowie Dienstleistungsnutzungen werden ausserdem entlang der Seestrasse gefördert. Zonenspezifische Bestimmungen zur Überbauungsziffer und den zulässigen Höhen erlauben der Gemeinde und den Betrieben die nötige Flexibilität.


Landwirtschaft

Im Siedlungsleitbild 2050 wird die Bedeutung der Landwirtschaft für die Pflege und den Erhalt der Landschaft betont. In das revidierte Bau- und Zonenreglement findet Eingang, dass die Bewirtschaftung in Naturschutzzonen weiterhin über Bewirtschaftungsverträge erfolgt. Wichtige Naturgebiete werden der Landwirtschaftszone 2 zugewiesen; die Ausscheidung zusätzlicher Naturschutzzonen ist nicht vorgesehen.


Gewässerraum

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision erfolgt ausserdem die Umsetzung des Gewässerraums gemäss übergeordneter Gesetzgebung. Der Planungsablauf und die Vorgehensweise entsprechen mehrheitlich der Vorgabe der kantonalen Arbeitshilfe «Gewässerraumfestlegung in der Nutzungsplanung» vom 22. Januar 2019.


Reduktion der Bauzonen

Um die Zersiedelung der Landschaft zu stoppen, hat das Schweizer Stimmvolk 2013 mit grosser Mehrheit beschlossen, dass zu grosse Bauzonen reduziert werden müssen. Der Kanton Luzern hat dazu den kantonalen Richtplan überarbeitet und eine kantonale Rückzonungsstrategie erarbeitet. Die Strategie betrifft 21 Gemeinden − auch Vitznau gehört dazu. Rein rechnerisch hat Vitznau eine Überkapazität von mehr als 17 ha, selbst wenn man von einem hohen Bevölkerungsszenario ausgeht. Rückzonungen gemäss kantonaler Planungszone Nachdem der Kanton die Rückzonung aller unbebauten Gebiete hinsichtlich Verhältnis- und Zweckmässigkeit überprüft hat, fordert er aber nur die Rückzonung der Gebiete innerhalb der kantonalen Planungszone im Umfang von etwas mehr als 12.5 ha Bauzonen. Einige der betroffenen Gebiete werden der Reservezone zugewiesen und können langfristig wieder eingezont werden, da sie die Ziele des SLB einhalten. Voraussetzung für eine Einzonung ist eine fachliche Prüfung und die Abstimmung mit der übergeordneten Gesetzgebung. Mit der Umsetzung der kantonalen Rückzonungsstrategie vollzieht die Gemeinde Vitznau nun die geforderte Reduktion der überdimensionierten Bauzonen. Die Nutzungsplanung erlangt dadurch Bundesrechtskonformität und die Gemeinde Vitznau wird wieder handlungsfähig.


Erschliessungsrichtplan

Als Ergänzung der Nutzungsplanung liegt der behördenverbindliche Erschliessungsrichtplan auch zur Mitwirkung auf. Dieser enthält alle zur Erschliessung der Bauzonen erforderlichen Massnahmen, soweit für die Gemeinde oder für die von ihr bezeichneten Erschliessungsträger eine Erschliessungspflicht besteht. Im Sinn einer Orientierung werden auch Lösungsansätze für die Erschliessungen Schwanden, Teufibalm, Gruebisbalm und Gäbetschwil/Weid aufgeführt und umschrieben.


Weiteres Vorgehen

Am 17. November 2020 hat der Gemeinderat das Dossier der Ortsplanungsrevision für die kantonale Vorprüfung und die öffentliche Mitwirkungsauflage freigegeben. Der Gemeinderat erwartet den kantonalen Vorprüfungsbericht im Verlauf des Monats März 2021.



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