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Öffentliche Mitwirkung Siedlungsleitbild

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 10. Dezember 2019 das Siedlungsleitbild SLB in der zweiten Lesung beraten und marginale Bereinigungen vorgenommen. Das SLB wurde vom Gemeinderat zur Stellungnahme an das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement BUWD und für die öffentliche Mitwirkung in der Zeit vom 27. Januar bis 2. März 2020 verabschiedet.


Das kommunale Siedlungsleitbild ist eine wichtige Grundlage für die Revision der Ortspla-nung, indem es die generelle räumliche Ausrichtung und die Entwicklungsvorstellungen einer Gemeinde im Vorfeld von Ortsplanungsrevisionen aufzeigt. Die Angaben zur kurz-, mittel- und langfristigen Siedlungsentwicklung sind auf die kantonalen und regionalen Vorgaben zu stützen.


Zentrale Grundlage für die Nutzungsplanung

Das Siedlungsleitbild von Vitznau bildet somit eine zentrale Grundlage für die im Frühling 2020 beginnende Richt- und Nutzungsplanung. Es bildet gleichzeitig den Ausgangspunkt für eine langfristige Strategie zur nachhaltigen räumlichen Entwicklung der Gemeinde Vitznau bis 2050. Das Siedlungsleitbild setzt sich inhaltlich vorwiegend mit folgenden Themen ausei-nander:


• Umfeld und Positionierung von Vitznau gemäss kantonalem Richtplan

• Festlegung der kommunalen Siedlungsbegrenzungslinie

• Bevölkerungsentwicklung und –prognose in den nächsten rund 30 Jahren

• Rückzonungen und Entwicklung nach innen

• Stärkung der Landschaft und Landwirtschaft

• Aufwertung und Stärkung des Zentrums

• Aufwertung der Seestrasse und Dorfeingang

• Optimierung bei Erschliessungen und bei der öffentlichen Parkierung

• Aufwertung Seezugang

• Erhalt und Weiterentwicklung Tourismus, Gewerbe und Dienstleistungen


Breit abgestütztes Leitbild

Das Siedlungsleitbild 2050 ist breit abgestützt: In den Workshops vom 18. Mai und vom 19. Oktober 2019 haben je rund 60 Interessierte die Inhalte des Siedlungsleitbilds intensiv disku-tiert. Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten für ihr grosses Engagement. Ihre Inputs sind von der Ortsplanungskommission sorgfältig geprüft worden und in den nun vorliegenden Entwurf zum Siedlungsleitbild 2050 eingeflossen. Das von der Bevölkerung und der Ortspla-nungskommission in Zusammenarbeit mit dem Büro Metron erstellte Siedlungsleitbild wurde in der Zwischenzeit dem BUWD bzw. der kantonalen Dienststelle Raum und Wirtschaft rawi zur Stellungnahme eingereicht.


Wie können Sie mitwirken?

Vom 27. Januar bis 2. März 2020 liegt das Siedlungsleitbild 2050 öffentlich zur Mitwirkung auf. Sämtliche Unterlagen finden Sie unter folgendem Link https://www.ortsplanung-vitznau.ch/auflagesiedlungsleitbild und liegen bei Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Stellungnahmen sind schriftliche zuhanden des des Gemeinderates einzureichen und werden anschliessend von der Ortsplanungskommission und dem Gemeinderat behandelt sowie im Mitwirkungsbericht festgehalten.


Parallel zum Mitwirkungsverfahren erfolgt die Vorprüfung durch den Kanton.




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