Während der öffentlichen Mitwirkung vom 11. Januar bis 10. Februar 2021 gingen beim Gemeinderat 20 Eingaben zur Nutzungsplanung und 5 Eingaben zum Erschliessungsrichtplan ein. Insgesamt 7 Eingaben betreffen beide Planungsinstrumente. Die Eingaben stammen mehrheitlich von Privatpersonen und Unternehmen sowie von einer politischen Partei. Auch vier Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzverbände sind vertreten.
Gesamtrevision im Fokus
Die Nutzungsplanung von Vitznau wird einer Gesamtrevision unterzogen und unter anderem auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen abgestimmt. Auf der Basis des Siedlungsleitbilds 2050 und weiteren Vorgaben hat die Ortsplanungskommission in verschiedenen Sitzungen die Gesamtrevision erarbeitet und für die öffentliche Mitwirkung grünes Licht erteilt. Aus bekannten Gründen (Covid-19) konnte keine öffentliche Orientierungsversammlung stattfinden. Daher erfolgte die öffentliche Mitwirkung auf schriftlichem Weg.
Zentrale Fragestellungen
Dorfkern- und Kernzone
Mehrere Eingaben beinhalten die Frage, ob in der Dorfkern- und in der Kernzone weiterhin Gewerbe erlaubt sei. Dies kann bejaht werden: Nicht sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind nach wie vor zulässig. Im rechtskräftigen Zonenplan befinden sich viele Betriebe in der dreigeschossigen Wohnzone W3; mit der Umzonung in die Kernzone werden sie in einen zonenkonformen Zustand überführt.
Rückzonungen
Drei Begehren von Privatpersonen verlangen eine Reduktion der Rückzonungen, die in der Gemeinde Vitznau aufgrund kantonaler und bundesrechtlicher Vorgaben notwendig sind. Seitens Naturschutzverbände werden hingegen grössere Rückzonungen verlangt. Einige Fragen beziehen sich auf die Förderung eines extensiven und naturnahen Tourismus im Rückzonungsgebiet Schwanden: Zu verstehen sind darunter ausschliesslich sanfte Massnahmen wie Picknickplätze, Brunnen oder auch Sitzbänke. Dies entspricht den Zielsetzungen des Siedlungsleitbilds 2050.
Umsetzung übergeordnete Vorgaben
Vereinzelt wurden Fragen und Begehren zu Themen eingereicht wie beispielsweise zur Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), zur Ausscheidung der Gewässerräume sowie der Festlegung der Quellschutzgebiete.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die öffentliche Mitwirkung prüft die Ortsplanungskommission (OPK) nun alle Eingaben. Aufgrund der Empfehlungen der OPK entscheidet der Gemeinderat über die eingereichten Begehren, danach erfolgt die Aufschaltung des Mitwirkungsberichts auf der Webseite. Parallel dazu plant die OPK die Auswertung des kantonalen Vorprüfungsberichts; der Kanton hat den Bericht zeitnah zugesichert.
Aufgrund der Auswertung der Mitwirkungseingaben und des Vorprüfungsberichts des Kantons erfolgt anschliessend die Überarbeitung der Planungsinstrumente. Am 3. Mai 2021 erfolgt der Start für die öffentliche Auflage der Nutzungsplanung und des Erschliessungsrichtplans. Anschliessend werden die Einsprachen gesichtet und wo erforderlich Einspracheverhandlungen durchgeführt.
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