Irrtümlicherweise wurde in der Abstimmungsbotschaft zur Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 bei der Behandlung der Einsprache Ulrich-Amgarten Therese und Peter auf Seite 56 eine Grundstücksnummer verwechselt. Wie in der korrigierten Botschaft richtig wiedergegeben, sollen die Grundstücke Nr. 567 und 350 zukünftig die direkte Anbindung der Altdorfstrasse an die Seestrasse und dadurch die Erschliessung des Gebiets Zberg sowie des Campings sicherstellen. Eine Strasse, die Land in der Bauzone erschliesst, hat nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung durch Siedlungsgebiet zu führen und darf nicht Landwirtschaftszone beanspruchen.
Beide Grundstücke waren nie Bestandteil der kantonalen Planungszone und somit auch nie für eine Rückzonung vorgesehen (im Gegensatz zum Grundstück Nr. 339). Beide weisen heute eine Nutzung auf (Parking) und entsprechen den Zielsetzungen des Siedlungsleitbilds 2050 (u.a. Stärkung des Gewerbes entlang der Seestrasse, Erschliessung Gebiet Zberg). Die Grundstücke Nr. 567 und 350 sollen aus diesen Gründen in der Bauzone belassen werden.
Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
Kommentare