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Rückzonungstrategie des Kantons Luzern


Um die Zersiedelung der Landschaft zu stoppen, hat das Schweizer Stimmvolk 2013 mit grosser Mehrheit beschlossen, dass zu grosse Bauzonen reduziert werden müssen. Im Kanton Luzern betrifft dieser Entscheid 21 Gemeinden: Insgesamt 67 ha Bauland müssen deshalb in den nun anstehenden Ortsplanungen rückgezont werden. Auch Vitznau zählt zu den Gemeinden, die selbst bei einem hohen Bevölkerungswachstum über zu grosse Bauzonen verfügen. Am 30.1.2020 hat Regierungsrat Fabian Peter anlässlich einer Medienkonferenz die Strategie des Kantons erläutert.


Die Rückzonungsgemeinden sind verpflichtet, die vom Kanton als potenzielle Rückzonungsflächen definierten Grundstücke bis zur öffentlichen Auflage der revidierten Ortsplanung vor Überbauungen freizuhalten. In Vitznau wurden diese Flächen deshalb mit einer kantonalen Planungszone belegt. Während der öffentlichen Auflage können die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ihre Anliegen als Einsprachen einbringen, worüber dann die Stimmberechtigten entscheiden werden. Im Anschluss befinden der Regierungsrat und allenfalls Gerichte über die Entscheide der Stimmberechtigten und allfällige Beschwerden. Nachdem die Zonenpläne Rechtskraft erhalten haben, kann in einem Schätzungsverfahren ein Gesuch um Entschädigung für eine Enteignung eingereicht werden. Wird diesem stattgegeben, erfolgt die Entschädigung aus dem vom Kanton verwalteten Mehrwertfonds.

 

Informationen zur Rückzonungsstrategie des Kantons Luzern


Fragen- und Antwortenkatalog unter www.baurecht.lu.ch/rueckzonung

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