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Teilprojekte

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Aus dem Masterplan ergeben sich verschiedene Teilprojekte und Abklärungen. Sie befinden sich in unterschiedlichen Bearbeitungsständen und werden nicht alle gleichzeitig oder mit derselben Intensität weiterverfolgt. Die nachfolgende Übersicht zeigt, woran die Gemeinde aktuell arbeitet und wie der jeweilige Projektstand ist. Der Gemeinderat setzt innerhalb der laufenden Dorfentwicklung periodisch Schwerpunkte. 

Aktuelle Schwerpunkte:

  • die Optimierung der Schul- und Vereinsinfrastruktur: Auf Grundlage eines gemeinsam definierten Betriebskonzepts und Raumprogramms wird derzeit das Vorprojekt erarbeitet. Ziel ist eine räumliche Neuorganisation und langfristige Verbesserung der Schul- und Vereinsinfrastruktur.

  • sowie die Erarbeitung einer Immobilienstrategie: Die Gemeinde klärt, wie sie langfristig mit ihren Liegenschaften im Verwaltungs- und Finanzvermögen umgehen will. Dabei wird geprüft, wie vorhandene Vermögenswerte verantwortungsvoll zur Finanzierung anstehender Investitionen oder zur Reduktion der Verschuldung eingesetzt werden können.


Die nachfolgenden Projektstände geben einen Überblick über die weiteren laufenden, zurückgestellten oder abgeschlossenen Vorhaben. 

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Arbeitsstand bisher:
Projektstände 2024-2026

Die folgenden Teilprojekte wurden seit der Verabschiedung des Masterplans vertieft. Der Arbeitsstand zeigt, was seither erarbeitet oder beschlossen wurde und wie der aktuelle Stand ist. 

Feuerwehr und Werkdienst: Standortentscheid und abgebrochener Studienauftrag

Die Gemeinde Vitznau stand vor der Aufgabe, einen neuen Standort für die Unterbringung von Feuerwehr und Werkdienst zu bestimmen. In einem breit abgestützten Verfahren wurden zwei mögliche Standorte, «Oberdorf» und «Under Altdorf», untersucht. Grundlage der Beurteilung bildeten die Machbarkeitsstudien der Planungsteams Fahrni Partner Architekten GmbH (Standort Oberdorf) sowie der zimmermann paul + partner ag (Standort Under Altdorf) und eine systematische Evaluation mittels Bewertungsmatrix. An der Bewertung der Standorte beteiligt waren:
 

  • Die Planenden der beiden Machbarkeitsstudien

  • Die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer: Feuerwehr und Werkdienst

  • Vertretungen des Gemeinderats 

  • Vertretungen der Gemeindeverwaltung 

Die Evaluation zeigte, dass der Standort «Oberdorf» trotz einzelner Herausforderungen insgesamt die tragfähigere Lösung darstellte (Die detaillierte Standortbewertung ist bei Bedarf auf der Gemeindeverwaltung einsehbar). Aufbauend auf dem Standortentscheid für Oberdorf startete die Gemeinde mit fünf Planungsteams einen Studienauftrag für den Neubau von Feuerwehr und Werkdienst. Der Gemeinderat hat das Verfahren inzwischen abgebrochen, da die Voraussetzungen für eine Weiterführung derzeit nicht gegeben sind. Ausschlaggebend sind die fehlende Dringlichkeit aufgrund der weiterhin nutzbaren Bestandsinfrastruktur, die angespannte Finanzlage, konkurrierende Investitionsvorhaben und fehlende politische Mehrheiten. Zudem entspricht die Projektbestellung nicht mehr den aktuellen Anforderungen; bei einer späteren Realisierung könnten die Planungsgrundlagen bereits überholt sein.

 

Die bis zum Abbruch erarbeiteten Projektvorschläge zeigen, dass eine etappierte und damit finanziell sowie bedarfsgerecht anpassbare Umsetzung am Standort Oberdorf möglich wäre. Ein Neubau könnte die betrieblichen Abläufe von Feuerwehr und Werkdienst verbessern und gleichzeitig das Schulhausareal entlasten. Zudem bestehen Potenziale für einen Quartierplatz, gut nutzbare Freiräume, die über die Nutzung als Sportplatz hinausgehen sowie zusätzliche Parkplätze und Lagermöglichkeiten. Diese Erkenntnisse können bei einer späteren Neubeurteilung als Grundlage dienen.

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Parkplatzstrategie: Kurzfristige und langfristige Lösungen

Seit Herbst 2025 liegt die Parkplatzstrategie mit klaren Vorschlägen für kurzfristige und langfristige Umsetzungsschritte vor. Die Gemeinde hat folgende Massnahmen zu deren Umsetzung ab 2026 beschlossen: Planung und Realisierung eines provisorischen Parkplatzes in Under Altdorf, sowie erste Überlegungen zur Einführung einer einheitlichen Parkraumbewirtschaftung mit abgestimmten Tarifen.

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Neugestaltung des Verkehrsknotens / Dorfplatzes inkl. Aussengastronomie Rütli

Die ARGUS reichte 2024 bei der Gemeinde eine Ideensammlung zur Umgestaltung des Dorfplatzes ein. Daraufhin prüfte die Gemeinde die verkehrliche Machbarkeit der vorgeschlagenen Strassenführung. Die verkehrliche Prüfung, sowie Vorschläge für mögliche Gestaltungsansätze liegen seit Herbst 2025 vor. Damit liegen wichtige Rahmenbedingungen und eine belastbare Grundlage im Sinne der Machbarkeit für die zukünftige Entwicklung des zentralen Verkehrsknotens/ Dorfplatzes vor; die konkrete Gestaltung des Dorfplatzes ist damit jedoch noch nicht definiert und soll zu einem späteren Zeitpunkt unter Einbezug der Öffentlichkeit erarbeitet werden. Der Zeitpunkt der Neugestaltung ist abhängig von der Fertigstellung des Geschiebesammlers «Altdorfbach» und kann daher frühestens ab 2029 erfolgen. Bis dahin sollen Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Bereich des Restaurants Rütli vorgezogen und schrittweise umgesetzt werden. Eine detaillierte Planung der Umgestaltung des Verkehrsknotens/Dorfplatzes wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen. 

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Attraktivierung der Seestrasse

Die Sanierung der Kantonsstrasse liegt in der Verantwortung des Kantons Luzern. Die Gemeinde Vitznau begleitet das kantonale Strassenraumprojekt und setzt sich insbesondere für eine höhere Aufenthaltsqualität, sichere Fusswege, eine gute Lösung für die Parkierung beim Volg, die Abstimmung mit dem Verkehrsknoten Dorfplatz, mehr Begrünung und gut integrierte Bushaltestellen ein. Die Realisierung ist frühstens ab 2031 zu erwarten. 

Als vorgelagerte Massnahme ist auf dem Abschnitt zwischen der Einmündung Zihlstrasse und der Brücke Altdorfbach die Einführung von Tempo 30 vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt im Bestand durch Anpassungen der Signalisation und Markierung; ein baulicher Umbau der Seestrasse erfolgt in diesem Zusammenhang nicht. Die Fussgängerstreifen sowie der Vortritt der Seestrasse gegenüber den Nebenstrassen bleiben bestehen. Ziel sind mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm sowie eine höhere Wohn- und Aufenthaltsqualität. Aktuell liegt die Verfügung öffentlich auf. Nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist und Eintritt der Rechtskraft kann die Massnahme umgesetzt werden. 

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Arealentwicklung Under Altdorf​

Die Parzelle Nr. 678 in Under Altdorf ist ein zentrales Grundstück der Gemeinde und gehört zum Finanzvermögen. Im Rahmen der Immobilienstrategie wird derzeit geklärt, wie die Gemeinde künftig mit dem Areal umgehen und welche Rolle es innerhalb des gemeindeeigenen Immobilienvermögens übernehmen soll.

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